Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hinweis: AmtsAntrag bietet keine Rechtsberatung.
Wir helfen Ihnen beim Erstellen von Anträgen und Briefen. Bei rechtlichen Fragen
wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Ablauf
Wie funktioniert der Service?
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Der Ablauf ist einfach: 1. Wählen Sie Ihre Behörde (Jobcenter oder Sozialamt). 2. Wählen Sie die Art des Antrags. 3. Füllen Sie das Formular aus. 4. Bezahlen Sie den Brief mit Guthaben. 5. Drucken Sie den Brief aus und senden ihn an die Behörde.
Was mache ich mit dem fertigen Brief?
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Drucken Sie den Brief aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn per Post an Ihre zuständige Behörde. Alternativ können Sie ihn auch persönlich abgeben. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.
Welche Dokumente benötige ich?
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Je nach Antrag benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Diese werden Ihnen im Formular angezeigt. Typische Dokumente sind: Personalausweis, Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge oder ärztliche Bescheinigungen.
Begriffserklärungen
Was ist das Jobcenter?
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Das Jobcenter ist die Behörde, die für Grundsicherung (früher Hartz IV) zuständig ist. Es ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Kommune.
Was ist das Sozialamt?
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Das Sozialamt ist für Sozialhilfe nach SGB XII zuständig. Es hilft Menschen, die nicht erwerbsfähig sind oder die Altersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Was ist die BG-Nummer?
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Die BG-Nummer (Bedarfsgemeinschaftsnummer) ist Ihre Kundennummer beim Jobcenter. Sie finden diese auf Ihrem Bescheid oben rechts. Sie beginnt meist mit Ihrer Postleitzahl.
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
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Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst alle Personen, die in einem Haushalt zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Dazu gehören Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und unverheiratete Kinder unter 25 Jahren.
Was bedeutet SGB II und SGB XII?
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SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) regelt das Grundsicherung für erwerbsfähige Personen. SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) regelt die Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Personen.
Was ist ein Mehrbedarf?
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Ein Mehrbedarf ist ein zusätzlicher Geldbetrag, der über die Regelleistung hinaus gezahlt wird. Er wird bei besonderen Lebensumständen gewährt, z.B. bei Schwangerschaft, Alleinerziehung oder aus gesundheitlichen Gründen.
Was ist eine Erstausstattung?
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Eine Erstausstattung umfasst die notwendige Ausstattung für eine Wohnung, Kleidung oder bei Schwangerschaft/Geburt. Sie wird als einmalige Leistung zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.
Was ist ein Widerspruch?
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Ein Widerspruch ist ein Rechtsmittel gegen einen Bescheid der Behörde. Sie haben in der Regel einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
Was ist Bildung und Teilhabe?
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Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) umfasst Leistungen für Kinder und Jugendliche. Dazu gehören Schulbedarf, Klassenfahrten, Mittagessen in Schule/Kita, Nachhilfe und Vereinsbeiträge.
Kosten
Was kostet die Nutzung?
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Jeder erstellte Brief kostet 1,99 Euro. Sie können Guthaben in verschiedenen Beträgen aufladen. Das Guthaben verfällt nicht und kann für beliebig viele Briefe verwendet werden.
Wie kann ich bezahlen?
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Sie können Guthaben per Überweisung, PayPal oder Kreditkarte aufladen. Das Guthaben wird Ihrem Konto gutgeschrieben, sobald die Zahlung eingegangen ist.
Rechtliches
Ist das eine Rechtsberatung?
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Nein. Wir bieten keine Rechtsberatung an. Wir helfen ausschließlich beim Erstellen von Briefen und Anträgen. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle, einen Sozialverband oder einen Rechtsanwalt.
Ist der Service eine Behörde?
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Nein. Wir sind ein privater Dienst und keine Behörde. Wir helfen Ihnen lediglich beim Verfassen von Briefen. Den fertigen Brief müssen Sie selbst bei der zuständigen Behörde einreichen.
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